Fragen und Antworten für Flächeninhaber

1. Welche Grundstücke kommen als Freiflächen in Frage?

Solar-Freiflächen sind Grundstücke und freies Land, wie z.B. Agrarflächen von geringer Nutzbarkeit, in Gewerbegebieten oder Konversionsflächen, welche baurechtlich für die Errichtung von Solaranlagen ausgewiesen sind oder gesetzlich hierfür bestimmt sind. Freiflächen-Anlagen unterscheiden sich damit insbesondere von Dachanlagen oder Fassadenanlagen, die auf oder an bestehenden Gebäuden angebracht werden.

Als Freiflächen eignen sich dabei insbesondere:

  • Agrar- und Grünflächen – da bei diesen die Solarnutzung mit der traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung im Wettbewerb steht, ist die Tauglichkeit der Fläche im Einzelfall abzuwägen;
  • Konversionsflächen – hierunter versteht man z.B. Flächen aus vorheriger militärischer Nutzung aber auch Flächen, die entlang von Schienentrassen und Autobahnen liegen. Diese sind unter dem EEG für die Solarnutzung privilegiert;
  • Sonstige Gewerbeflächen oder Flächen in Industriegebieten

 

Daneben spielt die Ausrichtung der Fläche eine Rolle. Um eine möglichst hohe Effizienz der Einstrahlung zu erreichen, sollte die Fläche gen Süden ausgerichtet sein, und zudem keine Verschattung aufweisen, so dass keine Bäume, Berge oder Bebauung in der Nachbarschaft die Sonneneinstrahlung verringert.

Auch Hanggrundstücke können für Solaranlagen genutzt werden.

2. Ab welcher Größe kann eine Fläche genutzt werden?

Für PV-Freiflächenanlage sollte die zur Verfügung stehende Fläche nicht kleiner als 0.5 ha sein.

Großflächige Solaranlagen können über mehrere Hektar gebaut werden.

Insbesondere bei kleineren Flächen spielt es für die Wirtschaftlichkeit der Anlage eine bedeutende Rolle, in welcher Entfernung ein Netzanschlusspunkt für die Anlage zur Verfügung steht.

3. Muss die Fläche bereits als Sondergebiet für Solaranlagen ausgewiesen sein?

In Deutschland sind die Gemeinden für die bauplanungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen verantwortlich, z.B. als „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächen“, „Sondergebiet für Solarpark“ oder mit ähnlichen Nutzungsbestimmungen.

Falls noch keine entsprechende Ausweisung für die Fläche vorliegt, und das Grundstück grundsätzlich für die Errichtung einer Solaranlage geeignet ist, übernehmen wir die Koordination mit der Gemeinde für die notwendige baurechtliche Bestimmung und die weiteren genehmigungs- und planungsrechtlichen Schritte als Teil unserer Entwicklungsleistungen – ohne zusätzliche Kosten für den Flächeninhaber.

4. Wie funktioniert eine Pachtvereinbarung – und mit wem wird der Vertrag geschlossen?

Solarprojekte werden typischerweise von einer sogenannten Projektgesellschaft ausgeführt.

Der Zweck einer solchen Gesellschaft ist es, den Bau und Betrieb des Solarprojektes durchzuführen. Sobald die erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung des Projektes vorliegen, schließt die Projektgesellschaft dann den Grundstückspachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer und wird dessen Vertragspartnerin.

 

Der Pachtvertrag beinhaltet die Pflichten des Projektinhabers, also z.B.:

  • die jährlichen Pachtzahlungen zu leisten und die Nutzungsbestimmungen der Fläche einzuhalten,
  • das Grundstück entsprechend zu unterhalten und die Solaranlage zu warten und zu versichern, sowie
  • nach Ablauf des Pachtverhältnisses den Rückbau der Solaranlage entsprechend zu veranlassen.

 

Die Berechtigung des Pächters zur Nutzung der Fläche wird typischerweise über eine Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen, die bei Beendigung des Pachtverhältnisses wieder gelöscht wird.

5. Wie lange läuft eine Pachtvereinbarung?

Investitionen in eine Solaranlage sind langfristig angelegt, damit die Nutzer der Anlage ihre Kosten amortisieren können und um der Lebensdauer der Anlage zu entsprechen. Pachtverträge haben daher eine Laufzeit von typischerweise 30 Jahren, mit der Option, die Pacht um weitere 10 Jahre zu verlängern.

6. Kann ich auch selbst Strom aus der Anlage beziehen?

Wir können mit Ihnen gerne besprechen, wie Sie als gewerblicher oder landwirtschaftlicher Betrieb auch Ihren Eigenbedarf aus der Solaranlage abdecken können und welche Strukturen oder Kooperationen sich hierfür anbieten.

Wir bedanken uns für Ihre Anfrage!

Wir werden Ihre Anfrage umgehend prüfen und auf Sie zurückkommen.

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Wo ist die Fläche gelegen?